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Gefahrenpunkte und Maßnahmen zur Schulwegsicherung

Ergebnisse der Projektwochen mit Schüler/-innen der Georg-August-Zinn-Schule und der der Carl-von-Weinberg-Schule im Juli und September 2014. Berücksichtigt wurden weiterhin Beobachtungen bei Schulwegerkundungen mit Grundschülern der Friedrich-List-Schule im Rahmen des Projektes „Mit dem Rad zur neuen Schule“ im Juni 2014. Die Maßnahmen wurden in der Folge mit der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zur Schulwegsicherung vereinbart. Zusammenstellung: Umweltlernen in Frankfurt e.V. im Auftrag des Stadtschulamtes Frankfurt am Main

I Georg-August-Zinn-Schule, Griesheim/Nied

Gefahrenpunkt Maßnahmen Stand März 2015
1. Auf dem Schulhof der Georg-August-Zinn-Schule befinden sich nur Fahrradständer vom alten Typ ("Felgenkiller") an denen Räder nicht sicher angeschlossen werden können. Erneuerung der Fahrradständer in Abstimmung mit der Schule. Diese soll Bedarf beim zuständigen RFM des Stadtschulamtes anmelden.
2. Auf der Waldschulstraße zwischen Osnabrücker und Mainzer Landstraße werden die vorhandenen markierten Radwege den Schülern oft gegen die Fahrtrichtung genutzt um die Querung der Straße zu vermeiden. Inzwischen wurde die Benutzungspflicht für die Radwege aufgehoben. Im Bereich der Waldschulstar. zeigt die Unfallstatistik der Polizei 3 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den letzten 3 Jahren. Eine Änderung des Fehlverhaltens wird nur durch kontinuierliche Aufklärung und Kontrolle zu erreichen sein. Insbesondere an den Schulen ist eine bessere Aufklärung nötig. Die Verantwortung für die Mobilitätsbildung an weiterführenden Schulen muss stärker verankert werden
3. Ahornstraße zwischen Elektronstraße und Waldschulstraße, Einbahnstraße in Richtung Westen nicht für Radfahrer freigegeben. Wird von Schülern dennoch gegen die Fahrtrichtung genutzt, da verkehrsärmer als die parallele Lärchenstraße. Gemeldete Unfälle sind keine bekannt. Prüfung ob die Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung für Radfahrer frei gegeben werden kann erfolgt durch das Radfahrbüro.
4. Von der Akazienstraße besteht kein direkter Durchgang zur Waldschulstraße. Weg zur Schule nur über die Mainzer Landstraße möglich. Da es sich um private Grundstücke handelt besteht keine Eingriffsmöglichkeit.
5. Die Radwege an der Mainzer Landstraße werden häufig von Radfahrern gegen die offizielle Fahrtrichtung genutzt, um die Querung der Straße zu vermeiden. Die gesicherten Querungsmöglichkeiten sollen im Schulwegplan deutlich gekennzeichnet werden. Zur nötigen Aufklärungsarbeit siehe auch Punkt 2.
6. An der Mainzer Landstraße unter der S-Bahnbrücke in Nied besteht auf der Süd- und der Nordseite für ein kurzes Stück ein gemeinsamer Fuß-/Radweg der aber aufgrund von Lichtmasten zu eng ist. Problematisch sind die Stellen vor allem bei Nutzung des Radweges in die falsche Richtung. Die Beschilderung auf der Nordseite sollte geändert werden in Fußgängerüberweg mit Zusatzschild „Radfahrer frei“, Prüfung erfolgt durch das Radfahrbüro.
7. Entlang der gesamten Oeserstr. keine Radwege oder Schutzstreifen. Nur im Bereich der Bahnunterführung am Bahnhof Nied sind die Fußgängerüberwege beiderseits für Radfahrer frei gegeben. Radfahrer weichen oft auf Bürgersteige aus besonders im  Rückstaubereich des Bahnübergangs. Im Gesamtverlauf der Oeserstraße wurden 9 Radfahrerunfälle in den letzten 3 Jahren gemeldet, z.T. durch Gehwegnutzung verursacht. Mittelfristig ist die Anlage von Radfahrer-Schutzsteifen im Bereich des Niedwaldes geplant. Innerhalb der Bebauung bestehen keine Planungen.
8. Am Bahnübergang Oeserstr. hohes Verkehrsaufkommen, oft lange Wartezeiten, keine Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer, keine Aufstellflächen für Radfahrer die von der Oeserstr. als Linksabbieger in die Birminghamstraße wollen. Die Stelle ist vor allem als Unfallschwerpunkt Kraftfahrzeug/Schranke bekannt, die Fußgängerführung ist ebenfalls weitgehend ungesichert. Zielplanung ist eine Unterführung der Bahnlinie, daher ist keine kurzfristige Maßnahme in diesem Bereich zu realisieren.
9. Zur Verbindung von Dennisweg und Oeserstr. entlang der Bahnlinie fehlt ein durchgehender Weg. Abschnittsweise ist nur ein sehr schmaler unbeleuchteter Trampelpfad vorhanden. Der Weg durch das Wohngebiet ist sehr unübersichtlich und schwierig zu finden. Der Ausbau des Trampelpfades ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Radfahrbüros. Ein Umsetzungszeitraum ist jedoch noch nicht absehbar.
10. Fußgängerbrücke am Dennisweg ist zwischen Bahnübergang Oeserstraße und Waldschulstr. die einzige Möglichkeit die Bahnlinie zu überqueren. Lange Auffahrrampen ohne Stufen für Radfahrer gut geeignet, offiziell jedoch als Fußweg gezeichnet und Radfahren verboten. Radfahrbüro prüft, ob die Geländerhöhe der Brücke ausreicht um die Beschilderung mit „Radfahrer frei“ zu ermöglichen.
11. Die Straße Zum Linnegraben wird von den Schülern nicht gerne benutzt, da vergleichsweise stark von PKWs befahren (Haupterschließung der Wohnsiedlung) mit vielen Rechts vor Links-Kreuzungen. Es sind keine gemeldeten Radfahrerunfälle bekannt. Da bereits Tempo 30 Zone sind keine weiteren Maßnahmen möglich.
12. An der Waldschulstraße nördlich der Mainzer Landstr. bis zur Eisenbahnunterführung benutzen die Schüler benutzen überwiegend die relativ schmalen und teilweise zum Parken freigegebenen Bürgersteige, da ihnen die Straße zu gefährlich ist. Eine mögliche Umfahrung ist der Weg östlich der Waldschulstr., der von der Mainzer Landstr. vorbei an Kleingärten bis zur Emdener Straße/Cuxhavener Str. führt und nicht für Radfahrer verboten ist. Dieser Weg ist durch eine bestehende Ampelquerung über die Mainzer Landstr. recht gut angebunden. Aufgrund der Fahrbahnbreite sind keine Maßnahmen möglich. Die vorgeschlagene Umfahrung soll weiter verfolgt werden.
13. An der Waldschulstraße nördlich der Bahnlinie bis zur Oeserstr. besteht in nördliche Richtung ein Radweg nur bis zum Waldrand, dieser endet dort ohne Ausleitung oder Warnhinweis. Der noch weiterführende Fußgängerweg endet dann endgültig vor der Kleingartenanlage. Schüler benutzen den Fuß/Radweg auf der westlichen Straßenseite gegen die Fahrtrichtung, da sie die Fahrbahn meiden. Der Fuß/Radweg in südliche Richtung endet unmittelbar nach der Eisenbahnunterführung am Denisweg ohne Ausleitung oder Warnung für die Autofahrer. Radfahrbüro hat bereits eine Planung für die Einrichtung von Radschutzstreifen nördlich der Hausnummer Waldschulstr. 154 bis zur Oeserstr.. Diese muss jedoch aufgrund der Straßenbreite und des Fahrbahnverlaufs noch abgestimmt werden. Möglicher Umsetzungszeitpunkt ist noch unklar.
14. An der Kreuzung Waldschulstraße/ Oeserstraße gab es schon mehrfach Unfälle. Fußgängerampel auf der westlichen Seite der Waldschulestr. für Radfahrer aus Griesheim kommend jedoch nur umständlich zu erreichen, wenn sie nicht gegen die Fahrtrichtung auf dem westlichen Bürgersteig fahren. Eine Planung für einen zusätzlichen signalisierten Übergang auf der östlichen Seite der Kreuzung ist vorhanden. Radfahrbüro informiert über Zeithorizont.
15. An der Mainzer Landstraße werden die Radwege häufig von Radfahrern gegen die offizielle Fahrtrichtung genutzt, um die Querung der Mainzer Landstraße zu vermeiden. Querungsmöglichkeiten im Schulwegplan deutlich kennzeichnen.
16. Auf der Omega-Brücke in Griesheim bestehen Fahrradschutzstreifen nur am Beginn der Auffahrtrampe. Schüler meiden die Fahrbahn und nutzen die sehr schmalen Bürgersteige. Die Fußgängerunterführung der Bahngleise ist für Radfahrer nicht nutzbar wegen zu steiler Treppenabgänge. Eine Verlängerung der Schutzstreifen über die ganze Brücke ist im Rahmen der Brückensanierung geplant. Maßnahme ist erfolgt.
17. PKWs parken oft auf Sperrfläche an der Einmündung Am Gemeindegarten/ Obere Rützelstr..Daher ist die Einmündung der Rützelstraße nicht zu überblicken und einbiegende Fahrzeuge gefährden Radfahrer. Aufstellung von Pollern beim Straßenbauamt anregen.
18. Am Bahnübergang Elektronstraße ist der Fußgängerweg von der Fahrbahn nicht durch Bordstein sondern nur durch Markierung abgetrennt. Wird oft von Radfahrern genutzt Aufgrund der Fahrbahnbreite besteht keine Möglichkeit eine Aufstellfläche für Radfahrer zu markieren.
19. Die vorfahrtberechtigte Str. Alt-Griesheim ist von der Elektronstr. (Stoppschild), insbesondere von Süden kommend, nur schwer einsehbar. Die vorhandenen Spiegel werden von den Kindern zumeist nicht genutzt. Der Vorschlag von Norden das Stoppschild näher an die Kreuzung zu versetzten führt wahrscheinlich zu Problemen mit dem Lichtraumprofil. Radfahrer müssen sich langsam in die Kreuzung vortasten.
20. An der Staustufe Griesheim sind die Treppenaufgänge sehr steil und ohne geeignete Schieberampen. Die Abteilung Brückenbau (66.7.) ist angewiesen die Brückenaufgänge zu prüfen und Lösungen für barrierefreie Nutzung zu erproben. Radfahrbüro prüft die Zuständigkeit für die Schwanheimer Schleuse (Abt. 66.7 oder Wasser- und Schifffahrtsamt). Dieser soll auf die Bedeutung des Übergangs für den Schulweg hingewiesen werden, um die Nutzbarkeit für RadfaherInnen zu verbessern.
21. Der Weg an der Autobahn ist eine mögliche Alternative zur Omega-Brücke für Radfahrer aus Goldstein, jedoch unbeleuchtet. Weg gegen die Autobahnspuren nur durch Leitplanke abgetrennt. An der nördlichen Abfahrrampe wachsen Brombeerranken in den Weg ein. Rückschnitt erfolgt bisher meist auf Benachrichtigung infolge Meldungen über die Meldeplattform Radverkehr. Radfahrbüro ermittelt wer für den Rückschnitt zuständig ist.

II Carl-von-Weinberg-Schule, Schwanheim/Goldstein/Niederrad



Gefahrenpunkt Maßnahmen Stand März 2015

22. In der Straße Zur Waldau besteht während der Schulanfangs- und endzeiten starker Bring- und Abholverkehr von Eltern.

Aufklärungsarbeit bei den Eltern durch die Schule ist nötig. Überwachung nach den Sommerferien im Rahmen der „Schulwegsafari“ durch das Ordnungsamt.
23. Vor der Goldsteinschule ebenfalls Bringverkehr zu Schulbeginn zudem viele Kinder + Eltern zu Fuß unterwegs. Der Radweg in der Gegenrichtung zur Einbahnstraße wird von vielen Radfahrern in beide Richtungen genutzt. (Zum Bring-/Hohlverkehr siehe 22.) Für die Radwegenutzung ist ebenfalls kontinuierliche Aufklärungsarbeit auch an weiterführenden Schulen nötig.
24. Die Parkwege im Goldsteinpark sind als Fußgängerwege ausgeschildert, werden aber von den Schülern als Abkürzung genutzt. Ziel ist die Radnutzung in Grünanlagen zu kanalisieren. Dabei sollte möglichst auf eine Beschilderung verzichtet werden. Der Goldsteinpark kann problemlos durch die umgebenden Straßen umgangen werden. Derzeit werden Umlaufsperren (Drängelgitter) generell überprüft und soweit als möglich durch Poller ersetzt.
25. Als Verbindung zwischen Harthweg und Straßburger Str. ist nur ein schmaler Fußweg vorhanden. Radfahrbüro hält Beschilderung als Fuß/Radweg (Zeichen 240) in beide Richtungen für möglich und sinnvoll und veranlasst diese.
26. Der Fuß/Radweg zwischen "Am Ruhestein" und Henriette-Fürth-Weg ist nur in Richtung NW als Rad-/Fußweg ausgeschildert, Zufahrt vom Henriette-Fürth-Weg liegt sehr versteckt. Radfahrbüro veranlasst Ergänzung des Fuß/Radwegschildes (Zeichen 240) aus Richtung des Henriette-Fürth-Weges.
27. Am Südufer der Staustufe Griesheim sind Aufgänge nur mit Treppen und Schieberampen ausgestattet. (Siehe Punkt 20.) Eine kurzfristige Lösung ist an dieser Stelle jedoch nicht möglich.

28. Am Radweg unter der Autobahnbrücke A5 ist der Abgang zum Mainuferweg mit Treppenstufen und nur schlechten Schieberampen ausgestattet.

(Siehe Punkt 20.) Aufgang vom südlichen Mainuferweg ist voraussichtlich als Pilotprojekt für stufenfreien Umbau vorgesehen.
29. Die Verbindung zwischen Boseweg und Am Wiesenhof kann genutzt werden um den Bringverkehr durch „Am Wiesenhof“ und „Zur Waldau“ teilweise zu umgehen. Es besteht eine unbeleuchtete Fortführung des Weges entlang der Autobahn und zwischen den Kleingartenanlagen hindurch bis zur Südseite des Schulgeländes. Dort befindet sich jedoch kein Eingang zum Schulgelände. Durchgängige Befahrbarkeit des neuen Weges zwischen Bosestr. und Straßburger Str. in beide Richtungen wird vom Radfahrbüro veranlasst, da dieser bisher in südliche Richtung nur als Fußweg beschildert ist.
30. An der Kreuzung Morgenzeile/Goldsteinstr. endet der Radweg aus Niederrad an der abknickenden Vorfahrt. Markierung auf der Fahrbahn unklar (Fahrradausleitung direkt auf der Sperrfläche, was gilt hier?), Warnschild „Vorsicht Radfahrer mitten in der dunklen Autobahnunterführung. Es liegt eine Unfallmeldung vor. Derzeitige Radverkehrsführung an der abknickenden Vorfahrt ist völlig unbefriedigend. Radfahrbüro erarbeitet einen Vorschlag für eine bessere Führung.
31. Im Bereich der Goldsteinstr. zwischen Lyoner Str. und Eisenbahn existieren keine Radwege oder Radfahrerschutzstreifen. Der Schutzstreifen auf der Südseite endet an der Kreuzung Lyoner Str. Im Bereich der Ausfahrten der Lebensmittelmärkte haben sich bereits Unfälle mit RadfahrerInnen ereignet. Eine Freigabe der Bürgersteige für RadfahrerInnen ist daher nicht sinnvoll. Eine kurzfristige Lösung ist voraussichtlich nicht realisierbar.
32. An der Abzweigung Goldsteinstr./Kalmitstr befindet sich eine mit Betonpollern gesicherte Sperrfläche um den Geradeausverkehr bei der Einfahrt in die Einbahnstr. abzubremsen. Aus Sicherheitsgründen sollte die bisherige Führung beibehalten werden, um Konflikte mit linksabbiegenden Fahrzeugen aus der Goldsteinstraße zu vermeiden.
33. An der Straßburger Str. zwischen Straßenbahnquerung/neuer Autobahnabfahrt und Bürostadt Niederrad ist nur auf der Südseite ein relativ breiter Gehweg vorhanden, jedoch nicht als Radweg ausgeschildert. Aus östl. Richtung endet der Radfahrerschutzstreifen an der Straßenbahnquerung am Eingang der Bürostadt. Östlich der Autobahnbrücke bis zum Radweg an der Lyoner Str. soll der südseitige Bürgersteig für Radfahrer in beide Richtungen zur Nutzung frei gegeben werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass der westlich der Autobahnbrücke bestehende Bürgersteig an der Straßburger Str. nicht von RadfahrerInnen gegen die Fahrtrichtung genutzt wird.
34. An der Straßburger Str. östlich Rhonestr. Bestehen keine Radwege oder Schutzstreifen, Bürgersteige sind jedoch sehr breit. Aufgrund von 3 vorliegenden Unfallmeldungen auf dem Gehweg wird die Freigabe des Bürgersteiges für RadfahrerInnen nicht als sinnvoll erachtet. Statt dessen sollte die derzeit noch markierte zweite Fahrspur, die durch das Parken am Fahrbahnrand faktisch nicht nutzbar ist, durch einen Radfahrerschutzstreifen ersetzt werden. Dabei sollte auf Abstand zu den parkenden Fahrzeugen geachtet werden.
35. Die Golfstr. ist eine weitgehend Kfz-freie Verbindung ins südliche Niederrad, jedoch weitgehend unbeleuchtet durch den Wald. Die Golfstr. sollte im Schulwegplan als unbeleuchtete Empfehlung gekennzeichnet werden.
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